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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 6 B 7/06 P   

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https://dejure.org/2006,14976
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 6 B 7/06 P (https://dejure.org/2006,14976)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.2006 - L 6 B 7/06 P (https://dejure.org/2006,14976)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - L 6 B 7/06 P (https://dejure.org/2006,14976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) bei fehlender Übersendung von Angaben über Unterhaltsleistungen; Voraussetzungen einer wirksamen Fristsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren nach § 118 Abs. 2 S. 4 Zivilprozessordnung (ZPO); Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2006 - L 1 B 6/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 6 B 7/06
    Die Ausfertigung muss dies zudem erkennen lassen (LSG NRW, Beschluss vom 09.05.2006, L 1 B 6/06 AL, Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 27. Auflage 2005, § 329 Anm. 14).

    Der angefochtene Beschluss ist darüber hinaus auch deshalb rechtswidrig, weil die Fristsetzung des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO dem Bevollmächtigten des Klägers nicht mit der Maßgabe des § 63 SGG zugestellt oder wirksam verkündet, sondern nur mit einfachem Brief, wohl eher gemeint als schlichter Hinweis, übersandt worden ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 02.09.2004, L 2 B 38/04 KR ER; LSG NRW, Beschluss vom 09.05.2006, L 1 B 6/06 AL; Düring in Jansen, SGG, 2. Auflage 2005, § 63 Rdnr 2).

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 6 B 7/06
    Vielmehr sind bei fehlenden Belegen zu geltend gemachten Ausgaben nur diese Positionen bei der Prüfung der Bedürftigkeit unberücksichtigt zu lassen (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2003, 1 BvR 901/03 = NVwZ 2004, 334 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - L 6 B 10/05

    Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "RF" (Befreiung von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 6 B 7/06
    Sind Beweiserhebungen notwendig, so kann die Erfolgsaussicht in der Regel nicht verneint werden (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl. 2005, § 73 a Rn 7a; Beschluss des erkennenden Senats vom 29.08.2005, L 6 B 10/05 SB m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2004 - L 2 B 38/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2006 - L 6 B 7/06
    Der angefochtene Beschluss ist darüber hinaus auch deshalb rechtswidrig, weil die Fristsetzung des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO dem Bevollmächtigten des Klägers nicht mit der Maßgabe des § 63 SGG zugestellt oder wirksam verkündet, sondern nur mit einfachem Brief, wohl eher gemeint als schlichter Hinweis, übersandt worden ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 02.09.2004, L 2 B 38/04 KR ER; LSG NRW, Beschluss vom 09.05.2006, L 1 B 6/06 AL; Düring in Jansen, SGG, 2. Auflage 2005, § 63 Rdnr 2).
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